Die Parteien streiten über die zutreffende Höhe der tariflichen Vergütung der Klägerin.
Die Klägerin ist als Verpackerin bei der Beklagten, einer Großbäckerei, beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, den Betrieben der Großbäckereien und den Betrieben, die Brot und Backwaren vertreiben, sowie in den Verkaufsfilialen der genannten Betriebe in den neuen Bundesländern, insbesondere die nachgenannten Tarifverträge dieses Tarifgebiets (nachfolgend: Brotindustrie).
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