BAG - Urteil vom 04.04.2001
4 AZR 473/00
Normen:
TVG § 1 (Auslegung); Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, Großbäckereien ua. in den fünf neuen Bundesländern einschließlich ehemals Berlin-Ost (ETV 1995 - vom 12. Juni 1995) § 2; Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, Großbäckereien ua. in den fünf neuen Bundesländern einschließlich ehemals Berlin-Ost (ETV 1999 - vom 10. September 1999) § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Eberswalde, vom 02.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2831/98
LAG Brandenburg, vom 04.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 581/99

BAG - Urteil vom 04.04.2001 (4 AZR 473/00) - DRsp Nr. 2001/15345

BAG, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 4 AZR 473/00

DRsp Nr. 2001/15345

(Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet - Tarifliche Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag - Blankettverweisung - Auslegung eines Tarifvertrages - "Tarifniveau" eines anderen Tarifgebiets - Berücksichtigung der späteren Tarifentwicklung)

Normenkette:

TVG § 1 (Auslegung); Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, Großbäckereien ua. in den fünf neuen Bundesländern einschließlich ehemals Berlin-Ost (ETV 1995 - vom 12. Juni 1995) § 2; Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, Großbäckereien ua. in den fünf neuen Bundesländern einschließlich ehemals Berlin-Ost (ETV 1999 - vom 10. September 1999) § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Höhe der tariflichen Vergütung der Klägerin.

Die Klägerin ist als Verpackerin bei der Beklagten, einer Großbäckerei, beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Brot- und Backwarenindustrie, den Betrieben der Großbäckereien und den Betrieben, die Brot und Backwaren vertreiben, sowie in den Verkaufsfilialen der genannten Betriebe in den neuen Bundesländern, insbesondere die nachgenannten Tarifverträge dieses Tarifgebiets (nachfolgend: Brotindustrie).