A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Betriebsvertretung berechtigt ist, ihren Vorsitzenden zu einem einwöchigen Seminar über Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz zu entsenden.
Beteiligte zu 1) und Antragstellerin des Verfahrens ist die bei der US-Dienststelle gebildete Betriebsvertretung. Für die Dienststelle und Arbeitgeberin ist kraft generell erteilten Auftrags des Hauptquartiers der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland - USAREUR - vom 9. Juni 1964 als Beteiligte zu 2) die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Der Beteiligte zu 3) gehört der 11 -köpfigen Betriebsvertretung seit 1983 an und ist seit 1985 fast durchgehend deren Vorsitzender. Er ist von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt.
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