BAG - 28.02.1984 (3 AZR 472/81) - DRsp Nr. 1996/16113
BAG, vom 28.02.1984 - Aktenzeichen 3 AZR 472/81
DRsp Nr. 1996/16113
Erhöhungen der Versicherungssumme, die vertragsgemäß in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen, sofern der Versicherungsnehmer nicht widerspricht (sog. Aufbauversicherungen), gehen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluß des Grundvertrages zurück und sind daher gem. § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB provisionspflichtig.