BAG - 27.09.1984 (2 AZR 309/83) - DRsp Nr. 1992/6539
BAG, vom 27.09.1984 - Aktenzeichen 2 AZR 309/83
DRsp Nr. 1992/6539
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund der Stillegung des gesamten Betriebs;(b-c) Betriebsstillegung:(b) Definition und Kriterien;(c) keine Stillegung allein infolge einer Veräußerung des Betriebes;(d) Zeitpunkt für den Kündigungsausspruch.
(a) »... Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den ArbGeber (h. M.; Senatsurteil in DB 1985, 235).
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