"...Die Abrede der Parteien über die Weihnachtsgratifikation..ist..insoweit wirksam, als die Bekl. sich die Kürzung der Gratifikation wegen solcher krankheitsbedingter Fehlzeiten vorbehalten hatte, für die kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bestand. ...
Der Senat hat in dem Urteil vom 19.5.1982 (BAGE 39, 67, 75 [hier: VI (608) 167 a]) diese Frage ausdrücklich offengelassen. Sie muß jetzt in dem dargestellten Sinne entschieden werden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|