BAG - 20.02.1986 (2 AZR 212/85) - DRsp Nr. 1992/6354
BAG, vom 20.02.1986 - Aktenzeichen 2 AZR 212/85
DRsp Nr. 1992/6354
Überprüfungsspielraum des Gerichts und Darlegungslast der Parteien in Prozessen über die Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigungen:als unternehmerische Entscheidungen, die das Gericht grundsätzlich ohne Zweckmäßigkeitskontrolle hinnehmen muß, sind anzusehen(a) nicht die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungen selbst;(b-c) nur Entscheidungen über die Unternehmenspolitik;(c) Beispiele;