BAG - 18.10.1988 (1 ABR 31/87) - DRsp Nr. 1992/6063
BAG, vom 18.10.1988 - Aktenzeichen 1 ABR 31/87
DRsp Nr. 1992/6063
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren:zu beachtender Beteiligten-Wechsel im Laufe des Verfahrensbei Übergang der Zuständigkeit für die Wahrnehmung des umstrittenen Mitbestimmungsrechts auf ein anderes betriebsverfassungsrechtliches Organ;
»Geht im Laufe eines Beschlußverfahrens die Zuständigkeit für die Wahrnehmung des im Verfahren umstrittenen Mitbestimmungsrechts auf ein anderes betriebsverfassungsrechtliches Organ Ä vom Betriebsrat auf den Gesamtbetriebsrat Ä über, so wird dieses Organ Beteiligter des anhängigen Beschlußverfahrens. Ein solcher Wechsel in der Zuständigkeit ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu beachten.«