Hinweis zu A
S.a.: BAG, AP Nr. 5 zu §
Die Teilnahme am Geschäftsverkehr darf nicht nur zur Befriedigung eigener persönlicher Interessen des Handlungsgehilfen erfolgen (BAG, AP Nr. 1 zu §
Hinweis zu B
Mehrere Kläger müssen Einzelsummen angeben (BGH, DRsp IV (413) 169 a = NJW 1881, 2462).
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