BAG - 08.09.1988 (2 AZR 103/88) - DRsp Nr. 1992/6072
BAG, vom 08.09.1988 - Aktenzeichen 2 AZR 103/88
DRsp Nr. 1992/6072
a-c. Erforderliche Anhörung des Betriebsrats auch im Falle einer beabsichtigten Kündigung vor Eingreifen des Kündigungsschutzes gem. § 1KSchG;(b-c) Anforderungen an die Unterrichtung durch den Arbeitgeber:(b) erforderliche Mitteilung der für den Kündigungsentschluß maßgebenden Umstände (Tatsachen oder Vorstellungen; »subjektive Determination der Mitteilungspflicht«);(c) ausnahmsweise ausreichende pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil und zwar dann, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann.d. Auswirkungen objektiv unvollständiger Unterrichtung des Betriebsrats auf das Anhörungsverfahren bei Vorliegen mehrerer Kündigungsgründe.