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Rechtsprechung
1984
BAG
BAG vom 05.06.1984
3 AZR 376/82
Normen:
BGB
§§
611
ff.;
Fundstellen:
DB 1984, 2412
DRsp VI(610)179a
VersR 1985, 174
BAG - 05.06.1984 (3 AZR 376/82) - DRsp Nr. 1992/6571
BAG,
vom 05.06.1984
- Aktenzeichen 3 AZR 376/82
DRsp Nr. 1992/6571
Wirksame Regelung in einer Versorgungsordnung, wonach die Fälligkeit einer Invaliditätsrente von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt.
Normenkette:
BGB
§§
611
ff.;
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