LAG Köln - Urteil vom 24.05.2013
4 Sa 9/13
Normen:
§ 119 BGB,; § 122 Abs. 2 BGB; § 313 BGB; § 779 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 20.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3682/11

Auswirkungen eines Kalkulationsirrtums auf einen gerichtlichen Vergleich

LAG Köln, Urteil vom 24.05.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 9/13

DRsp Nr. 2013/17888

Auswirkungen eines Kalkulationsirrtums auf einen gerichtlichen Vergleich

1) Zum Begriff des "offenen Kalkulationsirrtums" und seinen Folgen für einen gerichtlichen Vergleich.2) Zu den Folgen eines gemeinsamen Kalkulationsirrtums für einen gerichtlichen Vergleich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.11.2012 - 5 Ca 3682/11 d - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 119 BGB,; § 122 Abs. 2 BGB; § 313 BGB; § 779 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Rechtsstreit, in dem der Kläger sowohl Kündigungsschutzanträge gestellt als auch Zahlungsforderungen geltend gemacht hatte, durch einen gerichtlichen Vergleich vom 03.04.2012 (Text Bl. 50 d. A.) wirksam beendet worden ist oder ob der Kläger durch Fortsetzung des Verfahrens noch mit Erfolg die ursprünglichen Feststellungs- und Zahlungsanträge geltend machen kann.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 03.04.2012 beendet worden ist.

Gegen dieses ihm am 06.12.2012 zugestellten Urteil hat der Kläger am 04.01.2013 Berufung eingelegt und diese am 01.02.2013 begründet.

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