Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 9. Juni 2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Auswahlverfahren zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle als "Ingenieurin/Ingenieur (FH-Diplom/Bachelor) - Bauingenieurwesen" zu berücksichtigen.
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