1. Die Beschwerden des Beteiligten zu 2 vom 02.02.2015 sowie der Beteiligten zu 1 vom 03.03.2015 jeweils gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 08.01.2015 -
2. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Einrichtung einer Einigungsstelle über die Anzahl der Beisitzer sowie über die Person des Vorsitzenden.
Die Beteiligte zu 1, bei der ca. 500 Arbeitnehmer insgesamt beschäftigt sind, betreibt an zwei Standorten sechs Pflegeheime und bietet zudem Dienstleistungen im Bereich des altersgerechten Wohnens an.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|