Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2019 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 604,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2019 zu zahlen.
3.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018.
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