Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Arbeitsgerichtes Emden vom 12. April 2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2022 einen Betrag in Höhe von 1.690,78 EUR brutto zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 22. Juni 2023 auf 8.008,98 EUR und ab dem 23. Juni 2023 auf 5.910,57 EUR festgesetzt.
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