LAG Köln - Urteil vom 05.06.2020
10 Sa 713/19
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8842/18

Ausübung des Wahlrechts von Arbeitgeberseite durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen zum Ausgleich der Belastungen durch NachtarbeitNachtarbeitszuschlag von 25% für Zeitungszusteller angemessen

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 713/19

DRsp Nr. 2021/2678

Ausübung des Wahlrechts von Arbeitgeberseite durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen zum Ausgleich der Belastungen durch Nachtarbeit Nachtarbeitszuschlag von 25% für Zeitungszusteller angemessen

Ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25% des Bruttoentgeltes ist angemessen.Minderungen oder Erhöhungen bei unterschiedlichen Belastungsszenarien sind zulässig.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2019 - 14 Ca 8842/18 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Juni 2019.

Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01.03.1997 als Zeitungszusteller beschäftigt. Grundlage seines Arbeitsverhältnisses ist zuletzt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 16.12.2005.

Die Beklagte ist ein Zustellbetrieb und stellt die Zeitungstitel der M D R (K -S , K R , E ) in ihrem Zustellterritorium an die jeweiligen Abonnenten zu. Bei der Beklagten sind ca. 1.050 Zusteller beschäftigt. In ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

1. 2. 3.