Die Parteien streiten um die Aussonderung eines Versicherungsvertrages aus der Insolvenzmasse des vom Beklagten verwalteten Insolvenzvermögens gemäß § 47 Insolvenzordnung.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der am 18. Oktober 1950 geborene Kläger ist aufgrund seines Arbeitsvertrages seit dem 6.1.1992 durchgängig als Kraftfahrer bei der inzwischen insolvent gewordenen Firma J. GmbH M. beschäftigt. Mit Beschluss vom 31.10.2003 wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma J. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) bestellt. Mit Schreiben vom 30.10.2003 hat der Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31.1.2004 gekündigt. Seit 3. November 2003 arbeitet der Kläger wie auch seine übrigen Arbeitskollegen der Schuldnerin für die Firma K. GmbH M.. Er fährt wie bisher seinen Lkw und erhält von der Firma K. GmbH M. seinen bisherigen Lohn. Einen neuen Arbeitsvertrag hat er nicht erhalten.
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