1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 14.10.2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.10.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten in der Hauptsache um eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 07.06.2011 zum 30.09.2011.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|