LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 04.05.2011
10 Ta 69/11
Normen:
BetrVG § 50 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 148;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 25.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 24/10

Aussetzung eines Beschlussverfahrens des örtlichen Betriebsrats wegen Vorgreiflichkeit bei Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zur unternehmensweiten Einführung eines neuen Kassensystems

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.05.2011 - Aktenzeichen 10 Ta 69/11

DRsp Nr. 2011/10680

Aussetzung eines Beschlussverfahrens des örtlichen Betriebsrats wegen Vorgreiflichkeit bei Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zur unternehmensweiten Einführung eines neuen Kassensystems