Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.06.2010 – Az.:
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 82 %, die Beklagte trägt 18 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten – soweit zweitinstanzlich noch von Bedeutung – darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.01.2010 aufgelöst worden ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|