I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halberstadt vom 19.11.2008 -
1. Die gegen die Kündigung vom 16.07.2008 gerichtete Kündigungsschutzklage wird abgewiesen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.159,11 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2008 zu zahlen.
II. Die Anschlussberufung der Klägerin in Form des Auflösungsantrages sowie der gegen die ordentliche Kündigung vom 16.07.2008 gerichteten Kündigungsschutzklage wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5.
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