Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 09.03.2009 - 1 Ca 2119 b/08 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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