LAG Köln - Urteil vom 22.11.2012
6 Sa 760/12
Normen:
BGB § 241; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2197/11

Außerordentliche Kündigung; Erfordernis einer Abmahnung; Aktuelle Unbegründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs bei fehlender Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

LAG Köln, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 760/12

DRsp Nr. 2013/4066

Außerordentliche Kündigung; Erfordernis einer Abmahnung; Aktuelle Unbegründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs bei fehlender Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist der mit der Kündigungsschutzklage verfolgte Weiterbeschäftigungsanspruch als derzeit unbegründet abzuweisen.

1. a) Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.b) Die ordentliche sowie die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.03.2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 8 Ca 2197/11 d - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

1.

Die Klage wird hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags zu 2) abgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 1/5 und der Beklagten zu 4/5 auferlegt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 241; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand