Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.03.2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen -
Die Klage wird hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags zu 2) abgewiesen.
2.Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 1/5 und der Beklagten zu 4/5 auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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