LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2016
4 Sa 158/15
Normen:
ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 05.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 817/14

Außerordentliche Kündigung eines Niederlassungsleiters bei Nutzung von Betriebsmitteln der Arbeitgeberin sowie Einsatz weiterer Mitarbeiter während der vergüteten Arbeitszeit für eigene ZweckeSubstantiierungspflicht des Arbeitnehmers bei der Darlegung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 158/15

DRsp Nr. 2016/10314

Außerordentliche Kündigung eines Niederlassungsleiters bei Nutzung von Betriebsmitteln der Arbeitgeberin sowie Einsatz weiterer Mitarbeiter während der vergüteten Arbeitszeit für eigene Zwecke Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers bei der Darlegung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen

1. Nutzt der als Niederlassungsleiter beschäftigte Arbeitnehmer Betriebsmittel der Arbeitgeberin auf seinem Privatgrundstück zur Errichtung eines Eigenheims und setzt er dabei auch Mitarbeiter der Arbeitgeberin während deren vergüteter Arbeitszeit ein, verletzt der Arbeitnehmer in schwerwiegender und erheblicher Weise arbeitsvertragliche Pflichten und Vermögensinteressen der Arbeitgeberin; das gilt ebenso für den Einsatz von Betriebsmitteln und Mitarbeitern der Arbeitgeberin bei Arbeiten auf dem Gelände eines Sportvereins, bei dem der Arbeitnehmer als Vorstand fungiert, und insbesondere für die Überlassung von Mitarbeitern und Betriebsmittel der Arbeitgeberin an einen weiteren Mitarbeiter zur privaten Nutzung.