Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25.05.2015 - 3 Ca 344/14 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen angeblicher Wettbewerbshandlungen.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|