Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11.05.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreiten streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund zweier außerordentlicher, hilfsweiser ordentlicher Kündigung beendet worden ist oder aber fortbesteht.
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