LAG Köln - Urteil vom 16.01.2007
9 Sa 1033/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 497
MMR 2007, 784
NZA-RR 2007, 355
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 5993/05

Außerordentliche Kündigung eines Kundendienstmonteur bei Diebstahlsverdacht aufgrund Verkaufs hochwertiger Telekommunikationsartikel über Internetauktion

LAG Köln, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 1033/06

DRsp Nr. 2007/9731

Außerordentliche Kündigung eines Kundendienstmonteur bei Diebstahlsverdacht aufgrund Verkaufs hochwertiger Telekommunikationsartikel über Internetauktion

»1. Lässt sich ein Kundendienstmonteur dahin ein, er habe die von ihm über das Internetauktionshaus eBay verkauften Telekommunikationsartikel der gleichen Art, wie er sie bei seiner dienstlichen Tätigkeit zu verwenden hat, von unbekannten Personen auf Flohmärkten erworben und in öffentlichen Müllbehältern gefunden, so handelt es sich um eine in solchen Fällen typische Schutzbehauptung. 2. Das Anpreisen der angebotenen Telekommunikationsartikel als "neu" und "originalverpackt", das Einstellen der Artikel mit sehr niedrigen Startpreisen, die fehlende Vorlage von Verkaufsbelegen sowie das Erzielen einer sehr hohen Anzahl von positiven Urteilen in der Bewertungsplattform des Internetauktionshauses eBay als Indizien für einen dringenden Diebstahlsverdacht.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung der Beklagten vom 24. Juni 2005 beendet worden ist und ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger bereits während der Dauer des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.