Die Beklagte ist eine in Deutschland anerkannte Kirche mit der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stellt an die Lebensführung ihrer Mitglieder hohe ethische Ansprüche. Hierzu gehört insbesondere absolute Treue zu Ehepartner und Familie. Ehebruch ist - nach Mord - das schwerste Vergehen und führt nach den Grundsätzen der Beklagten, wenn keine Umkehr geübt wird, zum Ausschluß aus der Kirche.
In dem von der Beklagten vorgelegten Auszug aus der Offenbarung des Mormonenpropheten Joseph Smith, der nach der vom Kläger unwidersprochenen Darstellung der Beklagten die Qualität einer "Heiligen Schrift" zukommt, heißt es in Abschn. 42 wie folgt:
Vers 22
Du sollst Deine Frau von ganzem Herzen lieben und sollst an ihr festhalten und an keiner anderen.
Vers 23
Und wer eine Frau ansieht, daß es ihn nach ihr gelüstet, der wird den Glauben verleugnen und den Geist nicht haben; und wenn er nicht umkehrt, soll er ausgestoßen werden.
Vers 24
Du sollst nicht Ehebruch begehen; und wer Ehebruch begeht und nicht umkehrt, soll ausgestoßen werden.
Vers 25
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