LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2011
7 Sa 657/10
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; ZPO § 260; ZPO § 263; ZPO § 533;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 07.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1016/09

Außerordentliche Kündigung eines kaufmännischen Leiters bei Fehlbuchungen und ungeprüften Verrechnungen; prozessuale Behandlung der nachträglichen Eventualklagehäufung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 657/10

DRsp Nr. 2011/17381

Außerordentliche Kündigung eines kaufmännischen Leiters bei Fehlbuchungen und ungeprüften Verrechnungen; prozessuale Behandlung der nachträglichen Eventualklagehäufung

1. Bucht der Arbeitnehmer als kaufmännischer Leiter eine Auszahlung in Höhe von 206.505,56 EUR an die Firma X vom Konto der Arbeitgeberin, ohne sich selbst über die Berechtigung dieser Forderung, insbesondere den Eingang der in Rechnung gestellten Ware, Gewissheit zu verschaffen, und nimmt er später bezüglich dieses Betrages, den er eigentlich der Empfängerin der Ware, der Firma Y Metaalwaren B.V., hätte in Rechnung stellen müssen, ohne Rückfragen eine Verrechnung mit 112.244,00 EUR für angebliche Reparaturkosten bezüglich einer ihm unbekannten Maschine und Werkzeuge vor, und erfolgt schließlich unter seiner Billigung und Anordnung eine Ausbuchung von 34.438,36 EUR wegen angeblicher (ebenfalls von ihm nicht geprüfter) Schrottlieferung, ohne dass es Belege für eine Gegenforderung von 112.244,00 EUR oder für die als Schrott ausgebuchten 34.438,36 EUR gibt, verletzt er in schwerwiegender Weise seine arbeitsvertraglichen Pflichten als kaufmännischer Leiter und zerstört damit unwiederbringlich das Vertrauen der Arbeitgeberin in seine Zuverlässigkeit.