1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 03.09.2021, Az.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Kläger 22% und die Beklagte 78% zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringen.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 74.148,75 € festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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