LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.11.2013
17 Sa 581/13
Normen:
BGB § 314 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 11.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2953/12

Außerordentliche Kündigung eines ErsatzmitgliedsBonuspunktesystem namens PartnerPlusBenefitMissbräuchliches Betreiben von BonuspunktekontenBeginn der 2-Wochen-Frist

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.11.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 581/13

DRsp Nr. 2014/7440

Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds Bonuspunktesystem namens PartnerPlusBenefit Missbräuchliches Betreiben von Bonuspunktekonten Beginn der 2-Wochen-Frist

Eine Verdachtskündigung ist möglich, wenn Passagierdaten weitergegeben werden, um zu ermöglichen, dass das von der Arbeitgeberin eingerichtete Bonuspunkteprogramm missbräuchlich genutzt wird.

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 2013, 2 Ca 2953/12, abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 314 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, um Weiterbeschäftigung, Zahlungsansprüche und Erteilung eines Zwischenzeugnisses.