1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 14. Oktober 2008 - 1 BV 12/08 - abgeändert:
Die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur außerordentlichen Kündigung der Beteiligten zu 3. wird ersetzt.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 1. (Arbeitgeberin) begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 2. (Betriebsrats) zur außerordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der Beteiligten zu 3., die Betriebsratsmitglied ist.
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