Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.11.2009 wird auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert:
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte weitere 1.104,48 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 17.09.2009 zu zahlen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung vom 12.02.2009, um die Vergütungszahlung für den Monat Februar 2009, die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Jahr 2008 und um die Zahlung einer Vertragsstrafe.
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