Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2014 - 9 BV 827/13 - teilweise abgeändert.
Der Hilfsantrag der Beteiligten zu 1), den Beteiligten zu 3) aus dem Betriebsrat auszuschließen, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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