Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.02.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, die von der Beklagten gegenüber dem Kläger fristlos und hilfsweise mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen worden ist.
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