Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juli 2013 - 11 Ca 9173/12 - teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren über die Wirksamkeit zweier fristloser hilfsweise ordentlicher Kündigungen vom 14. Dezember 2012 und 03. Januar 2013.
Die Beklagte ist spezialisiert auf die Therapie und Versorgung von chronisch und kritisch Kranken. Ihre Produkte werden im gesamten medizinischen Versorgungsprozess dieser Patienten eingesetzt. Sie bietet intravenös zu verabreichende generische Arzneimittel, Infusionstherapien, klinische Ernährung und die dazugehörigen medizintechnischen Produkte zur Applikation an.
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