LAG Düsseldorf - Teilurteil vom 08.03.2012
5 Sa 684/11
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 09.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 186/11

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiter des Jugendamtes eines Landkreises wegen sexistischer, frauenverachtender Äußerungen

LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 08.03.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 684/11

DRsp Nr. 2013/7158

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiter des Jugendamtes eines Landkreises wegen sexistischer, frauenverachtender Äußerungen

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1)

Auf die Berufung des beklagten Kreises wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 09.05.2011 - 4 Ca 186/11 - teilweise abgeändert und wie folgt formuliert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit dem 18.01.2011 beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)

Die weitergehende Berufung des beklagten Kreises wird zurückgewiesen.

3)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob ihr Arbeitsverhältnis durch vom Beklagten erklärte Anfechtungen und Kündigungen rechtswirksam beendet worden ist.

Der am 30.11.1965 geborene ledige Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 14.05.2009 ab dem 01.07.2009 als Leiter des Jugendamtes für den Bereich des Landkreises Viersen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden u.a. die Bestimmungen des " Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst " (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD -V) und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Die Bruttomonatsvergütung des Klägers betrug zuletzt 5.481,43 €.

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