Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der am geborene Kläger war seit 17.02.1992 bei dem beklagten Land nach Maßgabe des Arbeitsvertrages vom 07.02.1992 (Bl. 3 f d. A.), konkret bei dem O (im Folgenden: O) als System- und Netzwerkbetreuer (IT-Verantwortlicher) tätig. Bis zum 31.12.2012 oblag ihm auch die Verwaltung des
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