Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 07.03.2014 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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