LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.03.2014
5 Sa 1145/13
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 03.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 134/13

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Auslieferungsfahrers wegen Entwendung von drei Brötchen in einer Bäckerei

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 1145/13

DRsp Nr. 2015/3035

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Auslieferungsfahrers wegen Entwendung von drei Brötchen in einer Bäckerei

Auch die rechtswidrige und schuldhafte Zueignung einer im Eigentum eines Kunden des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert (hier: drei Brötchen) ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S. von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde des Arbeitgebers gegen den Fahrer ein Hausverbot verhängt hat und er somit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung für den Kunden zu erbringen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 03. September 2013 - 9 Ca 134/13 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristlose Kündigung der Beklagten.