Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 24.03.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. als Mitglied des Betriebsrates.
1. 2.
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