Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch die Beklagte und um die Weiterbeschäftigung, sowie Restvergütungs- und Annahmeverzugslohnansprüche der Klägerin.
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