I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2015 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.900,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien einmal aus verhaltensbedingten und einmal aus personenbedingten Gründen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|