Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 5. August 2016, Az.
Ziffer 2 des Tenors des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 5. August 2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin unter Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung einen Betrag in Höhe von 344,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1. September 2015 zu zahlen.
3.Ziffer 6 des Tenors des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 5. August 2016, Az.
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