Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 20.11.2008 - 1 Ca 1274/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und um Weiterbeschäftigung.
Der am 26.09.1963 geborene Kläger war seit dem 25.09.2000 als Staplerfahrer bei der Beklagten beschäftigt und erhielt zuletzt eine monatliche Vergütung von ca. 2.800,00 EUR brutto. Er ist verheiratet und hat keine Unterhaltspflichten.
Bei der Beklagten, die in ihrem Betrieb P1 etwa 900 Arbeitnehmer beschäftigt, ist ein Betriebsrat gewählt.
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