Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 6. Mai 2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung vom 13.12.2009 wegen tätlichen Angriffs auf einen Arbeitskollegen.
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