Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. April 2012, Az.:
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. April 2012, Az.:
Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
4.Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 60% und die Beklagte 40% zu tragen. Von den zweitinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 82% und die Beklagte 18% zu tragen.
5.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 10.466,21 festgesetzt.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|