Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 07.02.2013, Az. 4 Ca 15987 b/12, abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer seitens der Arbeitgeberin ausgesprochenen fristlosen Kündigung.
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