Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 06.07.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Die Beklagte, die mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, hat den seit August 2000 bei ihr als "Supervisor Rampe" beschäftigten Kläger mit Schreiben vom 07. August 2009 (Bl. 20 d. A.), das dem Kläger am gleichen Tage zuging, außerordentlich mit sofortiger Wirkung und vorsorglich fristgemäß zum 31. Dezember 2009 gekündigt. Mit seiner Klage hat der Kläger die Kündigung als unwirksam angegriffen und Weiterbeschäftigung verlangt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|