Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 12. Juli 2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die Wirksamkeit zweier Arbeitgeberkündigungen.
Der Kläger ist seit März 2005 als Vertriebs- und Marketingleiter gegen ein monatliches Gesamtbruttoentgelt von 8.462,00 € bei der Beklagten tätig. Die Beklagte vertreibt medizinische Geräte. Sie beschäftigt regelmäßig nicht mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden.
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